Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: September 2026

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Robert Ponta Werbeagentur, auch unter der Marke Conqueron. Sie richten sich an Unternehmer im Sinne des UGB.

I. Allgemeine Bedingungen

1. Geltung. Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Robert Ponta Werbeagentur. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Angebote und Preise. Alle Preise netto zzgl. USt. Angebote gelten 14 Tage ab Ausstellung.

3. Zahlung. Für Projektleistungen gelten die im jeweiligen Angebot unter „Investition & Konditionen“ vereinbarten Tranchen. Der Projektstart erfolgt nach Eingang der ersten Tranche. Laufende Leistungen: monatlich im Voraus. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; Mahnspesen gehen zu Lasten des Kunden.

4. Mitwirkung und Freigaben. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und stellt Inhalte und Freigaben zeitnah bereit. Freigaben erfolgen ausschließlich schriftlich (E-Mail ausreichend). Für Fehler in vom Kunden freigegebenen Inhalten wird keine Haftung übernommen.

5. Termine und Mehrleistungen. Termine gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Freigaben und Beistellungen. Nicht spezifizierte Mehrleistungen erfordern ein schriftliches Angebot und können Termine entsprechend verschieben.

6. Feedback- und Korrekturschleifen. Im Design sind je Gewerk (z. B. Logo, Webdesign) drei Feedback-Runden enthalten: Runde 1 bestimmt die Richtung, Runde 2 verfeinert, Runde 3 korrigiert Details. Feedback kommt je Runde gesammelt. Ein Richtungswechsel ab Runde 3 kostet extra (Angebot nach Aufwand). Nach dem GoLive gibt es innerhalb von 8 Wochen noch einmal drei Korrekturläufe nach demselben Muster: grob, fein, Feinschliff und Fehler. Enthalten sind Textänderungen und der Tausch einzelner Bilder; der Kunde stellt die neuen Bilder bereit, je Lauf höchstens ein Fünftel aller Bilder, mindestens aber 3. Eine neue Bildsprache oder ein Tausch auf breiter Front ist ein Richtungswechsel und kostet extra. Alles darüber hinaus rechnen wir zum Regiestundensatz ab.

7. Abnahme und GoLive. Das Projekt gilt als fertiggestellt mit Bereitstellung am Testserver. Übergaben zum Review an definierten Projekt-Gates gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich Feedback übermittelt; die Agentur erinnert nach Fristablauf schriftlich und räumt eine Nachfrist von 7 Tagen ein, nach deren Ablauf die Abnahme als erteilt gilt. GoLive erfolgt nach Freigabe durch den Kunden und Bezahlung der Schlussrechnung.

8. Gewährleistung. 8 Wochen ab Bereitstellung am Testserver (Behebung funktionaler Fehler kostenlos). Danach Verrechnung zum Regiestundensatz von EUR 130,00.

9. Updates und Wartung. Als Hersteller eigener Software-Bausteine unterliegen wir den Update-Pflichten des EU Cyber Resilience Act. Sicherheitsupdates und Weiterentwicklung werden ausschließlich im Rahmen eines aufrechten Wartungsvertrags bereitgestellt.

10. Laufende Leistungen. Sofern nicht anders vereinbart: unbefristet, kündbar zum Quartalsende, monatlich im Voraus, jährliche Preisanpassung gemäß VPI. Befristete Programme enden automatisch mit Laufzeitende.

11. Nutzungsrechte. Quell-, Render- und Asset-Dateien gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. Für Drittassets kann eine separate Lizenzierung erforderlich sein.

12. Haftung. Gehaftet wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, der Höhe nach begrenzt mit dem Auftragswert. Keine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

13. Referenz. Die Agentur darf das Projekt nach GoLive als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.

14. Recht und Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Klagenfurt am Wörthersee.

II. Ergänzende Bedingungen bei Ratenzahlung (Mietkauf)

Bietet ein Angebot die Zahlung in Raten (Mietkauf) an, gelten zusätzlich die folgenden Punkte. Sie ergänzen die Punkte 3, 10 und 11; bei Widerspruch gehen sie vor.

15. Eigentumsvorbehalt. Bei Ratenzahlung bleiben Website, Quelldateien und alle darauf bezogenen Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung aller Raten Eigentum der Agentur. Der Kunde erhält bis dahin ein nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Website für sein Unternehmen. Punkt 11 gilt mit dieser Maßgabe.

16. Fälligkeit. Die Raten sind ab Auftragserteilung fällig, unabhängig von Projektfortschritt und Abnahme. Verzögert sich das Projekt, weil Inhalte, Freigaben oder Beistellungen ausstehen, läuft der Ratenplan unverändert weiter.

17. Betrieb und Zugang. Hosting und Wartung sind während der Ratenlaufzeit fester Bestandteil des Vertrags und nicht gesondert kündbar; die Website wird auf der Infrastruktur der Agentur betrieben. Der Kunde erhält einen Redaktionszugang für Texte, Bilder und Inhalte, jedoch keinen Server-, Datenbank- und Dateizugriff und keine Möglichkeit, Themes oder Erweiterungen zu installieren oder zu exportieren. Änderungen an Server, Datenbank oder Programmcode durch Dritte sind während der Laufzeit nicht gestattet; erfolgen sie dennoch, entfallen Gewährleistung und Support für die betroffenen Teile, die Raten laufen unverändert weiter.

18. Laufzeit. Der Mietkauf läuft fest über die im Angebot vereinbarte Anzahl von Raten und ist während dieser Zeit nicht ordentlich kündbar. Eine vorzeitige Ablöse zum offenen Restbetrag ist jederzeit möglich. Die Rate bleibt über die gesamte Laufzeit unverändert; Hosting und Wartung werden jährlich gemäß VPI angepasst. Punkt 10 gilt für den Mietkauf nicht.

19. Verzug und Aussetzen von Raten. Bei Verzug von mehr als 14 Tagen mahnt die Agentur schriftlich mit einer Nachfrist von 14 Tagen. Danach ist sie berechtigt, die Nutzbarkeit der Website einzuschränken und den offenen Restbetrag fällig zu stellen. Im Kundenkonto kann der Kunde bis zu zwei Raten pro Kalenderjahr aussetzen, jedoch nicht zwei unmittelbar aufeinanderfolgende. Jede ausgesetzte Rate verlängert die Gesamtlaufzeit um eine Rate; die Gesamtsumme bleibt unverändert. Eine ausgesetzte Rate gilt nicht als Verzug. Der Kunde hält während der Laufzeit eine gültige Zahlungsmethode im Kundenkonto hinterlegt.

20. Nach der letzten Rate. Mit der letzten Rate geht die Website in das Eigentum des Kunden über. Auf Wunsch erhält er dann den vollen Zugang und eine Kopie aller Dateien und der Datenbank; ein Umzug zu einem anderen Anbieter steht ihm frei. Hosting und Wartung laufen danach als eigener Vertrag zum im Angebot genannten Monatspreis weiter und sind zum Quartalsende kündbar. Bestellt der Kunde während der Laufzeit zusätzliche Leistungen, werden diese entweder sofort bezahlt, an den bestehenden Ratenplan angehängt oder als eigener Ratenplan geführt; was gilt, steht im jeweiligen Ergänzungsangebot.

21. Unternehmer. Ratenzahlung wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne des UGB gewährt.

III. Berufsrecht

Inhalte, Texte und Werbemaßnahmen für Kanzleien werden im Rahmen der werberechtlichen Vorgaben der zuständigen Rechtsanwaltskammer gestaltet: sachlich informieren, keine Erfolgsversprechen, keine Werbung um den Einzelfall. Die finale rechtliche Prüfung und Freigabe der Inhalte obliegt dem Kunden; auf Wunsch stimmen wir Formulierungen vorab gemeinsam ab. Die Agentur übernimmt keine Rechtsberatung.